Teilnahmebedingungen für
Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
im Niedersächsischen Basketballverband e. V.
Allgemeine Bestimmungen
- Anmeldungen zu Veranstaltungen des Lehr- und Trainerwesens sind über die Online-Datenbank im Internet möglich, sowie schriftlich über den NBV Vizepräsidenten für das Lehr- und Trainerwesen.
- Anmeldungen sind immer verbindlich
- Für die Bescheinigung einer erworbenen Qualifikation bzw. Ausstellung einer Lizenz, sind die Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien des NBV einzuhalten.
Teilnahmegebühren
- Der Verein des Teilnehmers erhält nach der Veranstaltung eine Rechnung von der NBV-Geschäftsstelle. Vorabzahlungen sind nicht zu leisten.
- Die in der Ausschreibung festgelegten Lehrgangs- bzw. Teilnahme- und Prüfungsgebühren sind nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
Stornierungen
- Stornierungen von bereits verbindlich gebuchten Veranstaltungen, haben schriftlich zu erfolgen (E-Mail, Postweg).
- Folgende Regelungen sind zu beachten:
| Zeitraum |
Stornogebühr |
| 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn |
ohne |
| 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn |
25 % der Teilnahmegebühren |
| 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn |
50 % der Teilnahmegebühren |
| 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn |
75 % der Teilnahmegebühren |
| Ohne Abmeldung – keine Teilnahme |
100 % der Teilnahmegebühren |
- Bei bereits gezahlten Gebühren besteht kein Anspruch auf Erstattung.
- Kommt ein Lehrgangsteilnehmer/Verein seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem NBV – gleichgültig, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen – nicht nach, wird er bzw. sein Verein schriftlich in Verzug gesetzt. Diese Mahnung ist gebühren- und kostenpflichtig. Es gilt die Finanzordnung des NBV.
- Werden die Verbindlichkeiten nicht binnen 14 Tagen nach Datum der Mahnung beglichen, kann keine Lizenzausstellung bzw. Lizenzverlängerung erfolgen.
- Die Lizenz wird nach Eingang der rückständigen Teilnahmegebühren, inklusive angefallener Mahnkosten, ausgestellt bzw. verlängert.
gez. Gerken gez. Basse
Vizepräsident Vizepräsident
Lehr- & Trainerwesen Finanzen